Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15335
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09 NZB (https://dejure.org/2011,15335)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09 NZB (https://dejure.org/2011,15335)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - L 14 AS 1705/09 NZB (https://dejure.org/2011,15335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 144 Abs 2 Nr 1 SGG, § 145 Abs 1 SGG, § 41 Abs 2 SGB 2 vom 22.12.2008, § 41 Abs 2 SGB 2 vom 24.03.2011
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde gem § 145 SGG - keine grundsätzliche Bedeutung gem § 144 Abs 2 Nr 1 SGG - keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - abgelaufenes Recht - Kosten der Unterkunft - Rundung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 144 SGG, § 145 SGG, § 22 SGB 2, § 41 Abs 2 SGB 2
    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - abgelaufenes Recht - Kosten der Unterkunft - Rundung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfrage hinsichtlich der Rundung der monatlichen Kosten einer Unterkunft nach § 41 Abs. 2 SGB II hat keine grundsätzliche Bedeutung; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; Rundung der Kosten der Unterkunft nach § 41 Abs. 2 SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Die Zulassung der Revision wegen Divergenz dient dazu, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten, und ist deshalb ein Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Beschlüsse vom 24. Mai 1965 - BVerwG III B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 und vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Im Ergebnis kann offen bleiben, ob es dem Beklagten mit der Nichtzulassungsbeschwerde gelungen (§ 145 Abs. 2 SGG) ist, die Entscheidung tragende, abstrakte Rechtssätze im Urteil des Sozialgerichts einerseits und in einer höchstrichterlichen Entscheidung andererseits gegenüberzustellen und zu begründen, weswegen diese unvereinbar sind (vgl. u. a. BSG, Beschlüsse vom 27. Juni 2005 - B 1 KR 43/04 B; vom 18. Juli 2005 - B 1 KR 110/04 B m.w.N.) sowie weiter darzutun, dass das Sozialgericht bewusst einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und nicht etwa nur das Recht fehlerhaft angewendet hat (vgl. u. a. BSG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 131/98 B - zitiert nach juris), denn "nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Berufung wegen einer Divergenz" (vgl. BSG SozR 1500 § 160a Nrn. 14, 21, 67; BSG vom 24. Mai 2007 - B 3 P 7/07 B - zitiert nach juris).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Für die Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts abzustellen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 61/06 B - zitiert nach juris; Meyer-Ladewig, a.a.O., zu § 160a Rdnr. 19 b m.w.N.).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Soweit an eine Ausnahme zu denken ist, weil die Klärung der Rechtsfragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist, werden zusätzlich Anhaltspunkte für eine erhebliche Anzahl von Altfällen nicht ausreichend von dem Beklagten dargetan und sind auch sonst dem Senat nicht ersichtlich (vgl. z.B. auch BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19).
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Die Zulassung der Revision wegen Divergenz dient dazu, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten, und ist deshalb ein Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Beschlüsse vom 24. Mai 1965 - BVerwG III B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 und vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 104/02 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Entsprechend dem Zweck der Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung des geltenden Rechts herbeizuführen, rechtfertigen Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht regelmäßig nicht die Zulassung (BSG, Beschluss vom 13. August 2002 - B 2 U 104/02 B - m.w.N. zitiert nach juris).
  • BSG, 24.05.2007 - B 3 P 7/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Im Ergebnis kann offen bleiben, ob es dem Beklagten mit der Nichtzulassungsbeschwerde gelungen (§ 145 Abs. 2 SGG) ist, die Entscheidung tragende, abstrakte Rechtssätze im Urteil des Sozialgerichts einerseits und in einer höchstrichterlichen Entscheidung andererseits gegenüberzustellen und zu begründen, weswegen diese unvereinbar sind (vgl. u. a. BSG, Beschlüsse vom 27. Juni 2005 - B 1 KR 43/04 B; vom 18. Juli 2005 - B 1 KR 110/04 B m.w.N.) sowie weiter darzutun, dass das Sozialgericht bewusst einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt und nicht etwa nur das Recht fehlerhaft angewendet hat (vgl. u. a. BSG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 131/98 B - zitiert nach juris), denn "nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Berufung wegen einer Divergenz" (vgl. BSG SozR 1500 § 160a Nrn. 14, 21, 67; BSG vom 24. Mai 2007 - B 3 P 7/07 B - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 B 94.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fragen grundsätzlicher Bedeutung bei auslaufendem Recht;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Soweit dies jedenfalls dann gilt, wenn in einem Revisionsverfahren über die vom Beschwerdeführer behauptete Divergenz aufgrund der inzwischen eingetretenen Rechtsänderung nicht mehr zu befinden wäre (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 B 94.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 5), so muss dies auch für eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Landessozialgericht aus denselben Erwägungen Anwendung finden.
  • BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Dieser Gedanke gilt entsprechend für die Divergenzbeschwerde, wenn die behauptete Abweichung eine Rechtsvorschrift betrifft, die nicht mehr in Kraft ist oder deren Außerkrafttreten bevorsteht (vgl. BSG SozR 1500 § 160a Nr. 58; Leitherer, a.a.O., zu § 160a Rnr. 15 d m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 28 AS 1072/07

    Arbeitslosengeld II - Berechnung des befristeten Zuschlags nach zeitversetztem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2011 - L 14 AS 1705/09
    Auch der Umstand, dass es - soweit ersichtlich - "nur" eine Entscheidungen von für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des Hauses (Urteil vom 20. Januar 2009 - L 28 AS 1072/07) gibt, die sich mit der Frage der Rundungen nach § 41 Abs. 2 SGB II (a.F.) bei KdU/KdH befasst hat, spricht nicht für eine erhebliche Zahl dieser Rechtsstreite und damit für eine - ausnahmsweise - anzunehmende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.
  • BSG, 27.06.2005 - B 1 KR 43/04 B
  • BSG, 18.07.2005 - B 1 KR 110/04 B
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Dabei findet der Gedanke des auslaufenden Rechts nicht nur auf die Frage nach einer grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits sowie die Frage nach der Rechtsfortbildung Anwendung, sondern erstreckt sich zugleich auf das hier für eine Vorlage maßgebliche Problem der Divergenz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3/09 -, Juris Rdn. 9; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 14 AS 1705/09 -, Juris Rdn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht